Sie können ein Grab nicht kaufen, sondern nur das Grabnutzungsrecht für eine bestimmte Grabstätte.
Unter dem Begriff "Ruhezeit" versteht man die Zeit, die vergehen muss, bevor ein Grab neu belegt werden darf.
Neben den Kosten für den Bestatter und den Steinmetz bilden die Friedhofsgebühren den dritten großen Posten.
Das Friedhofsrecht ist in Deutschland Ländersache. Was in Hamburg erlaubt ist, kann in Bayern verboten sein. Darüber hinaus hat jeder Friedhof eine eigene Friedhofsordnung.
Die Friedhofsverwaltung legt nicht nur die Friedhofsordnung fest, sondern steht Ihnen in vielen Situationen hilfreich zur Seite.